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Österreich · Winterfahrt

Schneeketten: mitnehmen ist nicht dasselbe wie montieren.

Für Pkw besteht keine allgemeine österreichweite Mitnahmepflicht. Eine konkrete Kettenpflicht kann aber durch Verkehrszeichen angeordnet werden.

Geprüft am 16. September 2026 · Quelle oesterreich.gv.at

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Beschilderung vor Ort entscheidet

Ein allgemeiner Ratgeber kann eine angeordnete Kettenpflicht auf einem konkreten Abschnitt nicht ersetzen. Verkehrszeichen und Anweisungen sind maßgeblich.

Für Pkw

Die gesetzliche Mitnahmepflicht von 1. November bis 15. April betrifft laut oesterreich.gv.at Lkw über 3,5 t und Omnibusse, nicht pauschal jeden Pkw. Auf alpinen Fahrten kann das Mitführen passender Ketten trotzdem sinnvoll sein.

Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn das erforderlich ist und die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird – typischerweise bei einer zusammenhängenden oder kaum unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht.

Als Alternative zu Winterreifen

Für Pkw bis 3,5 t nennt die Winterreifenregel Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern als Alternative, wenn die Straße weitgehend durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Auf nasser, trockener oder nur punktuell verschneiter Fahrbahn ist diese Ausnahme nicht passend.

Praktische Vorbereitung

  • Ketten passend zu Reifendimension und Fahrzeugfreigabe wählen.
  • Montage vor der Reise einmal üben.
  • Handschuhe, Unterlage und Stirnlampe erreichbar packen.
  • Ketten für mindestens zwei Antriebsräder vorsehen.
  • Nach Fahrzeughandbuch und Herstellerangaben montieren.
  • Mit montierten Ketten besonders langsam und ruhig fahren.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Muss jeder Pkw Schneeketten mitführen?

Nein, es gibt keine allgemeine österreichweite Mitnahmepflicht für jeden Pkw. Auf bestimmten Strecken kann eine konkrete Kettenpflicht angeordnet werden.

Wo werden die Ketten montiert?

Mindestens auf zwei Antriebsrädern; zusätzlich sind Fahrzeughandbuch und Kettenhersteller zu beachten.

Darf ich mit Ketten auf Asphalt fahren?

Sie dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen. Die offizielle Regel knüpft die Verwendung an eine weitgehend geschlossene Schnee- oder Eisschicht.