Die Regel in einem Satz
Die Pflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t innerhalb des Zeitraums, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse bestehen und das Fahrzeug gefahren wird. Dazu zählen insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis.
Das Datum allein löst die situative Pflicht für Pkw bis 3,5 t nicht aus. Umgekehrt kann winterliches Wetter auf einer Alpenroute auftreten, obwohl Start und Ziel trocken sind.
Was als Winterreifen gilt
Die offizielle Information nennt Kennzeichnungen wie M+S, M.S. oder M&S beziehungsweise ein Schneeflockensymbol. Zusätzlich sind gesetzliche Anforderungen an Profiltiefe und Reifenzustand zu beachten.
Alternative mit Schneeketten
Als Alternative dürfen Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden – aber nur, wenn die Fahrbahn mit einer durchgehenden oder kaum unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Das ist keine allgemeine Erlaubnis, auf trockener oder nur stellenweise bedeckter Straße mit Ketten zu fahren.
Vor einer Winterfahrt prüfen
- Reifenkennzeichnung, Profiltiefe und Zustand.
- Wetter entlang der Route, nicht nur am Ziel.
- Temperatur und Niederschlagsart zur Durchfahrtszeit.
- Mögliche Kettenpflicht auf Pass- und Bergstraßen.
- Ob Schneeketten zur Reifengröße passen.
Offizielle Quelle
- oesterreich.gv.at: WinterreifenpflichtGeltungszeitraum, Fahrzeuge, Bedingungen und Kennzeichnungen.
- oesterreich.gv.at: Fahren im WinterWeitere Regeln für Winterfahrten.
Häufige Fragen
Brauche ich am 1. November automatisch Winterreifen?
Für Pkw bis 3,5 t greift die gesetzliche Pflicht im Zeitraum bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Für eine Alpenfahrt sind Winterreifen unabhängig davon oft die vernünftige Vorbereitung.
Reichen zwei Winterreifen?
Nein. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen müssen Winterreifen an allen Rädern montiert sein.
Ersetzen Schneeketten Winterreifen?
Nur unter den offiziell genannten Bedingungen: mindestens zwei Antriebsräder und eine weitgehend durchgehende Schnee- oder Eisschicht.